Bürgerentlastungsgesetz
Geschrieben von admin • Donnerstag, 9. April 2009 • Kategorie: MoneyBundesregierung beschließt Bürgerentlastungsgesetz Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) beschlossen. Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz können ab 1.1.2010 Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung deutlich besser steuerlich geltend gemacht werden als bisher. Insgesamt werden die Bürgerinnen und Bürger dadurch jährlich um rund 9,3 Mrd. € dauerhaft entlastet (volle Jahreswirkung). Insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren durch die gesetzliche Neureglung.
Ab dem kommenden Jahr werden demnach alle Aufwendungen für eine Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau vollständig als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt. Damit trägt das geplante Gesetz dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 Rechnung.
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